Pflegegrad vorhanden
Bereits mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 kann eine Förderung grundsätzlich infrage kommen.
Ein Umzug mit Pflegegrad muss nicht an Papierkram oder Kosten scheitern. Wir prüfen Ihren Anspruch, helfen beim Antrag und organisieren den gesamten Umzug – deutschlandweit.
Kostenlose Erstprüfung
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug die Pflege oder den Alltag erleichtert, kann eine Bezuschussung möglich sein. Wir hören uns Ihre Situation an und geben Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung.
Bereits mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 kann eine Förderung grundsätzlich infrage kommen.
Zum Beispiel durch eine barrierefreie Wohnung, einen Aufzug oder die Nähe zu unterstützenden Angehörigen.
Antragstellung und mögliche Kostenübernahme sollten vor dem Umzug rechtzeitig geklärt werden.
Ihr Komplettservice
Ein Ansprechpartner für den gesamten Prozess: Wir erstellen den Kostenvoranschlag, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, übernehmen die vollständige Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse und planen nach der Bewilligung Ihren gesamten Umzug – persönlich, zuverlässig und deutschlandweit.
Wir hören uns Ihre Situation an, beantworten Ihre Fragen und erklären verständlich, welche Unterlagen benötigt werden.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag, bereiten die Unterlagen vor und reichen Ihren Antrag bei der Pflegekasse ein.
Nach der Rückmeldung Ihrer Pflegekasse stimmen wir Termin, Umfang und den vollständigen Ablauf mit Ihnen ab.
Unser Team übernimmt Transport, Möbelmontage und auf Wunsch auch das Ein- und Auspacken – deutschlandweit.
Ein Ansprechpartner. Kein Papierchaos. Kein Koordinierungsstress.
Kostenlos beraten lassenDas Team hinter Pickup Transporte
Ein Pflegekassenumzug bedeutet weit mehr als Kartons und Möbel. Deshalb verbindet unser Team verständliche Beratung, Unterstützung beim Antrag und eine verlässliche Umzugsplanung – mit festen Ansprechpartnern, die Ihre Situation im Blick behalten.
Verantwortet die Organisation und sorgt dafür, dass Beratung, Antrag und Umzug als ein verlässlicher Gesamtprozess zusammenspielen.
Begleitet Sie bei Fragen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und den nächsten Schritten rund um den Pflegekassenzuschuss.
Plant gemeinsam mit Ihnen den passenden Umzugsablauf und klärt Umfang, Leistungen und individuelle Wünsche verständlich im Voraus.
20 Jahre Erfahrung
Bewertungsauszüge aus öffentlich zugänglichen Profilen. Schreibweise teilweise behutsam gekürzt; Inhalte und Aussage bleiben unverändert.
Häufige Fragen
Klare Antworten zu Anspruch, Antrag und Kostenübernahme – damit Sie wissen, was vor dem Umzug wichtig ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können einen Zuschuss erhalten, wenn der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, deutlich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro anspruchsberechtigter Person und Maßnahme zahlen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, sind für dieselbe Maßnahme insgesamt bis zu 16.720 € möglich.
Der Antrag sollte vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht und die schriftliche Entscheidung abgewartet werden. Wer bereits vorher beauftragt oder umzieht, riskiert, dass die Kosten nicht anerkannt werden.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Pflegekasse und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Ein nachvollziehbar begründeter Antrag mit Pflegegradnachweis und Kostenvoranschlag vermeidet Rückfragen. Wir bereiten alles vollständig vor und behalten den Vorgang gemeinsam mit Ihnen im Blick.
Die neue Wohnsituation muss die Pflege oder Selbstständigkeit erkennbar verbessern. Beispiele sind eine Erdgeschosswohnung, ein Aufzug, ein barrierearmes Bad, breitere Türen oder die Nähe zu pflegenden Angehörigen. Entscheidend ist die konkrete Verbesserung im Einzelfall.
Auch ein Umzug in betreutes Wohnen, eine Pflege-WG oder eine geeignete Pflegeeinrichtung kann förderfähig sein, wenn dadurch die Pflegesituation verbessert wird. Die Pflegekasse prüft die Begründung und die konkrete Wohnform individuell.
Prüfen Sie zunächst die schriftliche Begründung und die im Bescheid genannte Frist. Gegen die Entscheidung kann in der Regel Widerspruch eingelegt und die Begründung durch zusätzliche Unterlagen oder Nachweise ergänzt werden. Wir prüfen mit Ihnen, welche Angaben fehlen.
Üblicherweise benötigt die Pflegekasse den Pflegegradnachweis, eine nachvollziehbare pflegebezogene Begründung und einen Kostenvoranschlag. Je nach Fall können Fotos, eine ärztliche Stellungnahme oder eine Einschätzung des Pflegedienstes hilfreich sein. Pickup stellt die Unterlagen mit Ihnen vollständig zusammen.
Ja, Betroffene oder bevollmächtigte Angehörige können den Antrag selbst einreichen. Wer sich bei Formulierung, Nachweisen oder Kostenvoranschlag unsicher ist, kann die Antragstellung durch Pickup begleiten lassen – kostenlos und ohne unnötigen Papierkram.
Ja. Verändert sich die Pflegesituation später erneut und wird dadurch eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme notwendig, kann ein neuer Zuschuss möglich sein. Wir prüfen kostenlos, ob die erneute Antragstellung in Ihrem Fall infrage kommt.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Wir prüfen Ihren möglichen Anspruch kostenlos und begleiten Sie auf Wunsch von der Antragstellung bis zum Umzug – persönlich und deutschlandweit.
Kostenlos · unverbindlich · deutschlandweit
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