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Jobcenter Umzug

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Jobcenter Umzug – Was Betroffene wissen müssen

Ein Jobcenter Umzug ist kein gewöhnlicher Wohnungswechsel. Für viele Bürgergeld-Empfänger stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Umzug möglich ist, sondern auch, wer die Kosten übernimmt. Hier kommt das Jobcenter ins Spiel – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Ein solcher Umzug bedarf vorab einer Genehmigung. Ohne diese Zusicherung der Kostenübernahme riskieren Betroffene, auf allen Ausgaben sitzenzubleiben. Zudem gelten klare Regelungen zur neuen Wohnung, zur Miete, zum Antrag und zu den tatsächlichen Umzugsmodalitäten. Wichtig ist, rechtzeitig und korrekt mit dem Jobcenter zu kommunizieren.

In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst du, wie ein Jobcenterumzug funktioniert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie du Schritt für Schritt zu einer bewilligten Kostenübernahme gelangst. Dabei gehen wir auch auf häufige Fragen, den Umgang mit dem Sachbearbeiter, sowie Alternative Unterstützungsangebote ein.


Rechtliche Rahmenbedingungen für Jobcenter-gestützte Umzüge

Wenn du Bürgergeld beziehst und einen Umzug planst, darfst du nicht einfach selbstständig handeln. Ein Wohnungswechsel muss in der Regel vom Jobcenter genehmigt werden, damit die Übernahme der Umzugskosten möglich ist. Geregelt ist das u. a. in § 22 SGB II. Grundsätzlich gilt:

  • Ein Umzug ist genehmigungspflichtig, wenn er durch das Jobcenter finanziert werden soll.
  • Die neue Miete darf nicht unangemessen hoch sein – hier gelten kommunale Höchstgrenzen, oft in Verbindung mit der Wohnungsgröße.
  • Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten nur bei triftigem Grund, etwa:
    • gesundheitliche Einschränkungen
    • drohende Obdachlosigkeit
    • Familienzuwachs oder Trennung
    • Mängel oder Unbewohnbarkeit der alten Wohnung
    • Aufnahme eines Jobs außerhalb des bisherigen Wohnorts

Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, wird eine Übernahme der Kosten regelmäßig abgelehnt. Wer dennoch umzieht, muss dies aus eigener Tasche finanzieren – was für viele Empfänger nicht machbar ist. Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig den Antrag zu stellen und alle erforderlichen Informationen beizufügen.


Praktische Umsetzung: So beantragst du deinen Jobcenter Umzug

Der Prozess rund um einen Jobcenterumzug besteht aus mehreren Stufen. Wichtig ist: Du musst beim Jobcenter zuerst den Antrag auf Zustimmung zum Umzug stellen – vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags. Die einzelnen Schritte:

  1. Gründe für den Umzug darlegen
    Erkläre schriftlich, weshalb der Umzug erforderlich ist. Hier solltest du möglichst nachvollziehbar argumentieren – z. B. bei Schimmel, gesundheitlichen Problemen oder familiären Veränderungen.
  2. Wohnungsangebot vorlegen
    Die neue Wohnung muss angemessen sein, was sowohl Miete als auch Wohnfläche betrifft. Reiche ein Wohnungsangebot oder einen Entwurf des Mietvertrags zur Prüfung ein.
  3. Antrag auf Kostenübernahme stellen
    Beantrage explizit die Übernahme der Umzugskosten. Dazu zählen:

    • Transportkosten (z. B. Mietwagen)
    • Umzugsunternehmen (bei ärztlicher Notwendigkeit)
    • Kaution (als Darlehen)
    • Renovierungskosten (teilweise)
  4. Warten auf Entscheidung
    Der Sachbearbeiter prüft deinen Antrag. Warte mit der Vertragsunterzeichnung und Umzugsorganisation, bis eine schriftliche Zusicherung vorliegt.
  5. Organisation und Umsetzung
    Nach Bewilligung kannst du den Umzug umsetzen. Achte darauf, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um eine Kostenerstattung zu erhalten.

Ein genehmigter Jobcenter Umzug wird häufig nur unter der Bedingung bewilligt, dass du den Wohnungswechsel selbstständig durchführst. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen oder außergewöhnlichen Umständen wird auch ein professionelles Umzugsunternehmen bezahlt.

Was übernimmt das Jobcenter konkret beim Umzug?

Die Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter erfolgt nicht pauschal, sondern richtet sich nach klar definierten Kategorien. Wichtig ist, dass die Genehmigung vor dem Umzug erteilt wurde. Grundsätzlich kommen folgende Kostenarten infrage:

  • Transportkosten: Dazu zählen z. B. Mietwagen, Benzinkosten oder ein Umzugsunternehmen – letzteres nur, wenn es medizinisch notwendig ist oder du körperlich nicht in der Lage bist, selbst umzuziehen.
  • Verpackungsmaterial: Umzugskartons oder Schutzfolien können erstattet werden, wenn du eine Quittung vorlegst.
  • Möbelmontage und Renovierung: Diese werden nur übernommen, wenn du nicht selbst handwerklich tätig sein kannst und ein triftiger Grund vorliegt.
  • Kautionsdarlehen: Die Kaution für die neue Wohnung kann als zinsfreies Darlehen gewährt werden. Diese musst du allerdings monatlich in kleinen Beträgen zurückzahlen.
  • Anschlusskosten: Strom- und Gasanmeldungen oder kleinere Anschaffungen (wie Vorhänge) sind in der Regel nicht enthalten.

Damit das Jobcenter die oben genannten Punkte übernimmt, müssen alle Posten belegt und begründet werden. Zudem entscheidet immer der zuständige Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin über die Bewilligung im Einzelfall. Wer also gut vorbereitet ist und alle Informationen parat hat, erhöht seine Chancen auf eine reibungslose Kostenerstattung.


Welche Kosten sind ausgeschlossen – und warum?

Auch wenn ein Jobcenterumzug bewilligt wurde, heißt das nicht, dass alle anfallenden Kosten übernommen werden. Die Regelungen unterscheiden klar zwischen notwendigen und freiwilligen Umzugskosten. Folgende Posten werden in der Regel nicht bezahlt:

  • Maklerprovisionen
  • Möbelneuanschaffungen
  • Kleinreparaturen oder Malerarbeiten, wenn keine Notwendigkeit vorliegt
  • Kosten für Nachsendeservice der Post
  • Lagerkosten für Möbel oder Haushaltsgegenstände

Diese Kosten zählen zu den individuellen Lebensentscheidungen und liegen somit außerhalb der Grundsicherung. Auch wer ohne vorherige Genehmigung umzieht, muss damit rechnen, dass keine Übernahme der Umzugskosten erfolgt. Daher ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter absolut entscheidend.

Es lohnt sich, hier ganz offen mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und gegebenenfalls Alternativen zu klären. In manchen Fällen kann z. B. ein gemeinnütziger Träger mit Sachspenden oder ein Sozialkaufhaus helfen.


Besonderheiten für Bürgergeld-Empfänger

Seit der Einführung des Bürgergelds gelten neue Standards für Unterstützungsleistungen. Diese betreffen auch den Bereich Wohnen und insbesondere die Förderung eines Jobcenter Umzugs. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Zumutbarkeitskriterien wurden überarbeitet: Eine neue Wohnung darf nicht nur günstiger, sondern muss auch sozialverträglich sein – also in der Nähe zu Ärzten, Schulen oder Angehörigen liegen.
  • Es gibt mehr Spielraum bei Wohnfläche und Mietpreis – allerdings variiert das stark von Kommune zu Kommune.
  • Mobilitätszuschüsse oder einmalige Sonderbedarfe können einfacher beantragt werden.
  • Die Förderung von Eigeninitiative ist gestärkt: Wer sich selbstständig eine neue Wohnung sucht, wird tendenziell positiv bewertet – sofern alle Regelungen eingehalten werden.

Auch hier ist die Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin entscheidend. Bürgergeld-Empfänger haben durch die Reform bessere Möglichkeiten, ihren Wohnsitz zu verändern – sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen.

Zudem muss das Jobcenter beim Umzug sicherstellen, dass die neue Unterkunft auch langfristig tragbar ist – sowohl im Hinblick auf die Kosten, als auch auf den sozialen Anschluss. Die Bewilligung einer neuen Wohnung ist daher nicht nur eine Frage der Höhe der Miete, sondern auch der Integration in ein stabiles Lebensumfeld.


Was tun bei Ablehnung? Rechtsmittel und Alternativen

Es kommt regelmäßig vor, dass ein Jobcenterumzug abgelehnt wird. Häufige Gründe sind:

  • unzureichende Begründung
  • fehlende Unterlagen
  • zu hohe Mietkosten
  • eigenmächtiger Wohnungswechsel ohne Genehmigung

In solchen Fällen hast du das Recht auf Widerspruch. Dieser muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids erfolgen. Darin solltest du detailliert darlegen, warum der Umzug notwendig ist und warum die Ablehnung unverhältnismäßig wäre.

Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Weg zum Sozialgericht – eine Möglichkeit, die zwar kostenlos ist, aber Zeit und Nerven kostet. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld bereits mit einer Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Hilfreiche Adressen findest du u. a. bei Caritas, AWO, Diakonie oder auf offiziellen Stadtportalen.

Alternativ kannst du prüfen, ob du den Umzug in Etappen oder mit externer Unterstützung organisierst – etwa durch ehrenamtliche Helfer oder einen Sozialdienst, der mit dem Jobcenter kooperiert.

Wie wählt man ein günstiges Umzugsunternehmen mit Jobcenter-Kooperation?

Wenn das Jobcenter den Umzug genehmigt, kannst du in bestimmten Fällen ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Das ist vor allem dann möglich, wenn gesundheitliche Einschränkungen, soziale Umstände oder besondere Lebenslagen vorliegen – z. B. bei Bürgergeld-Empfängern mit Kindern, Senioren oder Menschen mit Einschränkungen.

Wichtig ist, dass du mindestens zwei schriftliche Angebote verschiedener Anbieter vorlegst. Die Unternehmen sollten Erfahrung mit Jobcenter-Umzügen haben, da sie dann genau wissen, wie die Abrechnung, die Kostenaufstellung und die Zusammenarbeit mit Behörden funktioniert.

Achte bei der Auswahl auf folgende Punkte:

  • Transparente Preisstruktur mit Angabe aller Nebenkosten
  • Erfahrung im Umgang mit Sozialleistungsträgern
  • Zahlung auf Rechnung, nicht per Vorkasse
  • Möglichkeit zur besenreinen Übergabe
  • Zusatzservices wie Möbelmontage, Kartonbereitstellung oder Anmeldung beim Sperrmüll

In vielen Fällen hilft dir das Jobcenter bei der Suche nach geeigneten Anbietern – oder gibt dir eine Liste mit Kooperationspartnern. Scheue dich nicht, deinen Sachbearbeiter danach zu fragen.


Checkliste: Diese Unterlagen braucht das Jobcenter vor der Genehmigung

Damit dein Jobcenterumzug reibungslos bewilligt wird, musst du bestimmte Unterlagen vollständig und korrekt einreichen. Fehlen Belege oder sind Formulare unvollständig, wird der Antrag meist abgelehnt oder verzögert.

Hier eine kompakte Checkliste, was das Jobcenter in der Regel von dir sehen will:

  1. Begründung für den Umzug (z. B. gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe)
  2. Nachweis über die neue Wohnung (z. B. Mietangebot, Wohnungsanzeige oder Vorvertrag)
  3. Kostenaufstellung für den Umzug (Transport, ggf. Möbelmontage, Kaution etc.)
  4. Mindestens zwei Vergleichsangebote von Umzugsfirmen (falls du nicht selbst umziehst)
  5. Bestätigung der Notwendigkeit durch Arzt oder Betreuer (bei besonderen Umständen)
  6. Unterschriebener Antrag auf Kostenübernahme
  7. Einverständniserklärung zur Rückzahlung der Kaution (sofern als Darlehen gewährt)

Außerdem solltest du im Antrag erwähnen, ob du bestimmte Möbel mitnehmen möchtest, ob du Hilfe beim Packen brauchst oder ob bereits ein konkretes Umzugsdatum feststeht. Je genauer die Angaben, desto besser die Bearbeitung durch das Jobcenter.


Sonderfälle: Umzug mit Kindern, gesundheitlichen Gründen oder nach häuslicher Gewalt

Es gibt bestimmte Lebenslagen, in denen ein Jobcenterumzug besonders sensibel behandelt wird – hier gelten Sonderregeln und oft auch verkürzte Bearbeitungszeiten.

1. Mit Kindern umziehen

Für Familien mit Kindern steht immer das Kindeswohl im Vordergrund. Ein Wechsel der Schule oder des Kindergartens muss begründet und koordiniert werden. In diesen Fällen kann das Jobcenter zusätzliche Leistungen bereitstellen – etwa für Lernmittel, Fahrkosten oder kurzfristige Wohnungsbeschaffung.

2. Aus gesundheitlichen Gründen

Wenn deine Wohnung nicht mehr barrierefrei ist, du unter einer psychischen Belastung leidest oder der Umzug aus medizinischen Gründen erfolgt, musst du ein ärztliches Attest einreichen. Die Notwendigkeit wird dann geprüft – gegebenenfalls mit Rücksprache beim Medizinischen Dienst.

3. Nach häuslicher Gewalt

Personen, die aus einem gewaltbelasteten Umfeld fliehen, genießen besonderen Schutz. Das Jobcenter arbeitet hier oft mit Frauenhäusern, Beratungsstellen oder dem Jugendamt zusammen. Der Umzug wird in der Regel sofort genehmigt, selbst wenn noch keine neue Wohnung gefunden ist. Eine vorläufige Unterkunft wird oft ebenfalls mitfinanziert.

In allen drei Fällen gilt: Je besser du deine Situation dokumentierst, desto schneller kannst du Hilfe bekommen. Sozialarbeiter, Ärzte oder Berater können dir dabei helfen, die richtigen Formulierungen und Nachweise zu liefern.


Typische Umzugskosten im Überblick – realistische Tabelle für Jobcenterumzug

Die folgende Tabelle bietet dir eine Übersicht realistischer Umzugskosten, wie sie vom Jobcenter in vielen Fällen anerkannt oder übernommen werden. Die Werte basieren auf Erfahrungen aus dem Großraum Berlin, gelten aber sinngemäß auch für andere Städte.

Posten Durchschnittlicher Kostenrahmen Erstattungsfähig durch Jobcenter?
Mietwagen & Sprit 90–180 € ✅ Ja, bei Selbstumzug
Umzugsunternehmen (Pauschal) 300–600 € ✅ Ja, mit Begründung & Vergleich
Umzugskartons & Verpackung 30–60 € ✅ Ja, mit Quittung
Renovierung / Streichen 100–300 € ❌ Nur in Ausnahmefällen
Möbelaufbau / Montage 80–150 € ✅ Mit Attest & Nachweis
Transportkosten für Langstrecke 200–450 € ✅ Bei Umzug in andere Stadt
Kaution (Darlehen) 2–3 Monatskaltmieten ✅ Ja, Rückzahlung monatlich

Diese Werte dienen als Orientierung. Das Jobcenter entscheidet individuell nach Einzelfall, also kann es je nach Wohnort, Familiensituation und Dringlichkeit Abweichungen geben.

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