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Ein Wohnungswechsel stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar – vor allem, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegesituationen hinzukommen. Wer bei einem Umzug auf Leistungen der Krankenkasse angewiesen ist, sollte sich frühzeitig informieren. Besonders bei einem Krankenkasse Umzug, der aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erfolgt, gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme, Zuschüsse und individuellen Unterstützung.
Der Begriff „Krankenkasse Umzug“ umfasst dabei nicht nur einen klassischen Wohnortwechsel, sondern auch Umzüge zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, etwa in eine barrierefreie Wohnung oder betreute Einrichtung. In vielen Fällen greift hier die Pflegekasse, eine Abteilung der Krankenkasse. Sie kann unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung beim Umzug gewähren – vorausgesetzt, die richtigen Anträge werden gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt.
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Grundsätzlich ist die gesetzliche Krankenkasse nicht automatisch für den Umzug zuständig. Die meisten Umzüge liegen in der Eigenverantwortung. Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch XI unter bestimmten Bedingungen Leistungen vor, wenn die neue Wohnung den Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit verbessert. Die Pflegekasse, die Teil der Krankenkasse ist, übernimmt in vielen Fällen anteilige oder volle Kosten – insbesondere bei Pflegebedürftigkeit, anerkannter Pflegestufe oder wenn bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit nötig sind.
Zu den Leistungen zählen unter anderem:
Die Pflegekasse übernimmt die Umzugskosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Oft erfolgt der Umzug z. B. in eine kleinere, barrierefreie Wohnung, ein betreutes Wohnen oder zu Angehörigen. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Pflegekasse Umzugskosten gestellt werden – mit guten Chancen auf Genehmigung.
Entscheidend für die Zuschusshöhe ist unter anderem der anerkannte Pflegegrad. Bei Vorliegen von Pflegegrad 1 bis 5 können Pflegebedürftige bis zu 4.180 Euro Zuschuss erhalten – etwa für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung oder finanzielle Unterstützung beim Umzug selbst.
🔎 Beispiel: Ein Senior mit Pflegegrad 2 zieht in eine Wohnung mit ebenerdigem Zugang und Haltegriffen im Bad. Der Antrag wird mit ärztlichem Attest und Kostenvoranschlag eingereicht. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von 2.000 Euro, weil der Umzug nachweislich die Lebensführung erleichtert.
| Beispielhafte Maßnahme | Zuschussmöglichkeit | Zuständig |
|---|---|---|
| Umzug in eine barrierefreie Wohnung | Bis 4.180 € | Pflegekasse |
| Rampe am Hauseingang | Bis 4.180 € | Pflegekasse |
| Wohnungswechsel bei Pflegebedürftigkeit | Teilweise | Pflegekasse / Krankenkasse |
| Transport durch Umzugsunternehmen | Ja (mit Antrag) | Pflegekasse / ggf. Sozialamt |
| Umbauten im Bad oder Türverbreiterung | Bis 4.180 € | Pflegekasse |
Zudem ist es möglich, dass zwei pflegebedürftige Personen im selben Haushalt je einen vollen Zuschuss beantragen – was bei gemeinsamen Umzügen eine große finanzielle Entlastung bedeutet.
Wer einen Krankenkasse Umzug plant, sollte nicht erst kurz vor dem Wohnungswechsel mit der Beantragung beginnen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto reibungsloser verläuft der gesamte Prozess. Wichtig ist: Ein Zuschuss oder eine Kostenübernahme erfolgt nicht rückwirkend, sondern ausschließlich bei rechtzeitiger Antragstellung.
In der Regel erfolgt der Antrag direkt bei der zuständigen Pflegekasse, also dem Pflegebereich der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten Kassen stellen Online-Formulare oder PDF-Anträge zur Verfügung. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich mit einem formlosen Anschreiben gestellt werden.
✉️ Hinweis: Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist – etwa AOK, TK, Barmer, DAK, BKK oder KKH.
Damit der Antrag auf Umzugskostenbeihilfe bewilligt wird, verlangt die Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:
Oft ist auch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorgesehen. Dieser prüft, ob der neue Wohnort tatsächlich zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beiträgt. Erst dann wird der Zuschuss final bewilligt.
Nicht jeder Umzug wird von der Pflegekasse oder Krankenkasse bezuschusst. Es müssen klare Kriterien erfüllt sein:
In Einzelfällen kann auch ein zweiter Zuschuss gewährt werden – etwa wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat und ein erneuter Wohnungswechsel zwingend erforderlich ist.
Wird auch der Umzug innerhalb eines Hauses (z. B. Erdgeschosswohnung) bezuschusst?
Ja, sofern der Umzug nachweislich die Selbstständigkeit oder Pflege erleichtert – etwa durch Wegfall von Treppen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
In diesem Fall kann ein Widerspruch eingelegt werden. Es lohnt sich, ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme vom Pflegedienst beizulegen.
Wie oft darf der Zuschuss von 4.180 € beantragt werden?
Grundsätzlich einmalig pro Maßnahme. Eine Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Kann der Zuschuss direkt an das Umzugsunternehmen gezahlt werden?
Ja, auf Wunsch kann die Pflegekasse direkt an den Dienstleister überweisen – eine sogenannte Direktabrechnung.
Was gilt bei privaten Helfern oder Eigenleistungen?
Diese werden nicht bezuschusst. Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich professionelle Anbieter mit Rechnung und ausgewiesenem Leistungsumfang.
Der Pflegegrad bestimmt, ob und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden. Ab Pflegegrad 1 ist grundsätzlich eine Bezuschussung möglich – allerdings muss die Maßnahme nachvollziehbar und notwendig sein. Je höher der Pflegegrad, desto einfacher ist die Genehmigung. Bei Pflegegrad 4 oder 5 wird z. B. fast immer anerkannt, dass ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist.
📌 Tipp: Auch bei Pflegegrad 1 kann sich eine Antragstellung lohnen – vor allem wenn bauliche Barrieren bestehen oder keine Angehörigen vor Ort helfen können.
Im nächsten Abschnitt erfährst du:
Wenn du im Rahmen eines Krankenkasse Umzugs eine neue Wohnung suchst, gelten besondere Anforderungen – vor allem im Zusammenhang mit der Pflegekasse und der Pflegebedürftigkeit. Die neue Wohnung muss nachweislich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt.
Einige wichtige Punkte:
💡 Hinweis: Ein Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug wird nur dann genehmigt, wenn die neue Wohnform diese Bedingungen erfüllt – und wenn alle notwendigen Nachweise erbracht wurden.
Je nach Pflegegrad, Gesundheitszustand und familiärer Unterstützung kommen verschiedene Wohnformen infrage. Hier ein Überblick über die häufigsten Optionen:
1. Barrierefreie Wohnung im normalen Wohnumfeld
Geeignet für Menschen mit Pflegegrad 1–3, die noch größtenteils selbstständig leben können. Oft reichen kleine Umbaumaßnahmen aus (z. B. Haltegriffe, bodengleiche Dusche).
2. Betreutes Wohnen
Diese Form kombiniert ein eigenes Apartment mit Pflege- und Notrufdiensten. Besonders beliebt bei älteren Menschen, die mehr Sicherheit wünschen, aber unabhängig bleiben möchten.
3. Pflegeeinrichtungen
Bei Pflegegrad 4 oder 5, starker Einschränkung der Mobilität oder Demenz ist die stationäre Pflege oft die beste Option. In diesem Fall kann ebenfalls ein Umzug mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen.
4. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Diese Wohnform erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mehrere Pflegebedürftige teilen sich eine Wohnung – mit Betreuung durch einen Pflegedienst.
Wichtig: In allen Fällen muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden – bei betreutem Wohnen und Pflegeheimen meist in Abstimmung mit der Einrichtung.
Ein professionelles Umzugsunternehmen ist bei einem Krankenkasse Umzug meist unverzichtbar – insbesondere bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Mobilität. Doch nicht jeder Dienstleister kennt sich mit den besonderen Anforderungen bei einem Pflegeumzug aus.
Achte bei der Auswahl auf folgende Aspekte:
Einige Kassen arbeiten auch mit bestimmten zertifizierten Partnerfirmen zusammen. Frage deinen Ansprechpartner oder Sachbearbeiter nach einer Empfehlung – das beschleunigt die Bearbeitung deines Antrags erheblich.
Nicht jeder Kostenvoranschlag ist gleich – und längst nicht jeder wird von der Pflegekasse akzeptiert. Beim Vergleich der Umzugsunternehmen solltest du folgende Punkte überprüfen:
Erkundige dich außerdem nach möglichen Zusatzservices wie:
🔄 Viele Unternehmen bieten Rundum-sorglos-Pakete, die auch eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse oder Pflegekasse ermöglichen.
Ein Pflegeumzug ist oft mit Emotionen, organisatorischem Aufwand und Unsicherheit verbunden. Doch mit der richtigen Planung kann er den Alltag deutlich erleichtern – wie diese Fallbeispiele zeigen:
Beispiel 1:
Frau B. (Pflegegrad 2) wohnte in einer Altbauwohnung im 3. Stock ohne Aufzug. Der Weg zur Haustür war beschwerlich, vor allem mit Rollator. Nach einer Genehmigung durch die Pflegekasse zog sie in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Die Krankenkasse übernahm 4.180 Euro der Umzugskosten inklusive Haltegriffen im Bad.
Beispiel 2:
Herr M. (Pflegegrad 3) war auf die Hilfe seines Bruders angewiesen, der 20 km entfernt lebte. Durch den Umzug in die Nähe des Bruders konnte die Betreuung einfacher organisiert werden. Auch hier genehmigte die Kasse die Kostenübernahme des Umzugs, weil sich die Pflege nachhaltig verbesserte.
Der Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse beim Umzug ist in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen verankert – insbesondere in Verbindung mit der Pflegekasse, dem Pflegegrad und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit. Entscheidend ist § 40 Absatz 4 SGB XI, der die „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ regelt.
Demnach können bis zu 4.180 Euro Zuschuss gewährt werden, wenn ein Umzug oder eine Umbaumaßnahme dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu verbessern. Das betrifft zum Beispiel:
Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass der Antrag im Vorfeld gestellt und bewilligt wurde. Nachträgliche Erstattungen sind nur in seltenen Fällen möglich.
Jede gesetzliche Krankenkasse ist auch Träger der jeweiligen Pflegekasse. Die Regelungen zur Kostenübernahme für den Umzug ähneln sich zwar, unterscheiden sich jedoch im Detail. Unterschiede gibt es z. B. bei:
| Krankenkasse | Leistung für Pflegekasse Umzug | Verlinkung auf Unterseite |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | Ja, bis 4.180 € | TK Pflegekasse Umzugskosten |
| BARMER Krankenkasse | Ja, individuelle Einzelfallprüfung | BARMER Umzugshilfe |
| DAK-Gesundheit | Ja, mit Pflegeberatung | DAK Pflegekasse Umzug |
| SHI Niedersachsen | Ja, regional unterschiedlich | SHI Umzug Zuschuss |
| KKH Krankenkasse | Ja, mit Vorabgenehmigung | KKH Pflegekasse Leistungen |
| HKK Krankenkasse | Ja, auf Antrag | HKK Zuschuss Pflegeumzug |
| HEK Krankenkasse | Ja, häufig mit Soforthilfe | HEK Pflegeleistungen Umzug |
| GEK Krankenkasse | Ja, bis zur Höchstgrenze | GEK Umzugshilfe Pflege |
| BKK Krankenkasse | Ja, variabel je nach Bundesland | BKK Pflegekasse Umzug |
| AOK Krankenkasse | Ja, mit Pflegegrad-Nachweis | AOK Zuschuss Umzug |
🔗 Tipp für dich: Füge auf jeder Unterseite eine Rückverlinkung zur Hauptseite „Pflegekasse Umzugskosten“ ein – das erhöht die Relevanz und Sichtbarkeit im SEO.
Ob und wie viel du für deinen Krankenkasse Umzug erhältst, hängt in der Praxis stark vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto größer die Chancen auf eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
| Pflegegrad | Relevanz für Umzugszuschuss | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Selten, da geringe Einschränkung | Nur in begründeten Ausnahmefällen |
| Pflegegrad 2 | Möglicher Anspruch bei belegbarer Wohnraumanpassung | z. B. bei Rollatorenutzung oder Sturzgefahr |
| Pflegegrad 3 | Gute Chancen bei barrierefreiem Wohnraum | Bedarf meist ärztlich und pflegerisch belegt |
| Pflegegrad 4 | Sehr wahrscheinlich bei betreutem Wohnen | Enge Zusammenarbeit mit Pflegeberatung nötig |
| Pflegegrad 5 | Höchstwahrscheinlich, besonders bei Vollzeitpflege | Umzug in Pflegeeinrichtung oder EG-Wohnung |
Ein oft unterschätzter Vorteil ist die Pflegeberatung, die viele Krankenkassen verpflichtend anbieten müssen. Sie hilft dir nicht nur beim Ausfüllen der Anträge, sondern auch bei der:
Diese Beratungen finden entweder telefonisch, vor Ort oder online statt. Du solltest sie unbedingt vor dem Umzug in Anspruch nehmen, da sie auch die Chance auf eine positive Bewilligung verbessern können.
Die Formulare und Prozesse variieren je nach Krankenkasse. Meist wird Folgendes benötigt:
📌 Für jede Beantragung gilt: Je mehr Informationen und Nachweise du lieferst, desto schneller kann über deinen Antrag entschieden werden.
Ein Krankenkasse Umzug ist für viele Menschen mit Pflegegrad, gesundheitlichen Einschränkungen oder altersbedingten Mobilitätsproblemen eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, die richtigen Maßnahmen frühzeitig einzuleiten, Fördermöglichkeiten zu kennen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn: Ein durchdacht geplanter Wohnungswechsel kann nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität langfristig sichern.Die Pflegekasse bietet unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung, eine Wohnraumanpassung oder einen Umzug in eine geeignete Pflegeeinrichtung. Die Antragstellung erfordert jedoch eine gute Vorbereitung, Geduld und eine genaue Dokumentation – von der Begründung bis hin zur Kostenaufstellung durch ein Umzugsunternehmen. Wer unsicher ist, profitiert von der kostenlosen Pflegeberatung der Krankenkasse.
Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung, steigende Pflegezahlen und knapper werdenden Wohnraum in barrierearmer Lage gilt: Je früher du dich um deine Wohnsituation kümmerst, desto besser. Ein bewilligter Zuschuss kann dir helfen, Hürden im Alltag zu vermeiden, Angehörige zu entlasten und dein Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Du hast Anspruch auf Unterstützung, wenn du:
Wenn du unsicher bist, welche Kosten deine Krankenkasse übernimmt, wie du den Antrag korrekt ausfüllst oder ob dein Pflegegrad ausreicht – dann nutze die Chance zur unverbindlichen Beratung. Als erfahrenes Team im Bereich Umzug und Pflegeumfeld-Optimierung stehen wir dir zur Seite.
Neben dem klassischen Krankenkasse Umzug bieten wir auch umfassende Leistungen rund um Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Kellerentrümpelung und Wohnungsauflösung in Berlin an. Dabei koordinieren wir den Abbau, Transport, die besenreine Übergabe und die Kommunikation mit Kostenträgern, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Tipp: Wenn du z. B. über eine Haushaltsauflösung in Berlin, eine Entrümpelung in Berlin, eine Kellerentrümpelung in Berlin oder eine Wohnungsauflösung in Berlin nachdenkst, kombiniere diese sinnvoll mit deinem Umzugsprojekt – das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld.
Denn viele Krankenkassen und Pflegekassen erkennen diese zusätzlichen Maßnahmen als förderfähig an, wenn sie der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.
Für vertiefte Informationen über deine Rechte, aktuelle Gesetzeslagen und weitere Unterstützung empfehlen wir die folgenden offiziellen Quellen:
Du willst wissen, wie hoch dein Zuschuss ausfällt, welche Maßnahmen sinnvoll und anerkannt sind oder welche Unterlagen du einreichen musst? Dann sende uns eine kurze Nachricht mit deiner Situation und deinen Fragen – per E-Mail, Telefon oder über unser Online-Formular.
Wir melden uns kurzfristig zurück und helfen dir – verständlich, menschlich und zuverlässig. So wird dein Krankenkasse Umzug nicht zur Belastung, sondern zur Chance für mehr Lebensqualität.

Ihre Vorteile:
✓ Perfekte Planung
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