fb-pixel

Krankenkasse Umzug

Schnellanfrage

1. Ihre Anfrage

Bitte teilen Sie uns die Eckdaten mit: Anschrift, Art und Umfang der zu entsorgenden Gegenstände, Wunschtermin, etc..

2. Unser Angebot

Nach einer unverbindlichen & kostenlosen Besichtigung erstellen wir kurzerhand ein Angebot.

3. Die Umsetzung

Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen die anfallenden Arbeiten blitzschnell und präzise zu Ihrer Zufriedenheit durch.  

Krankenkasse Umzug – Zuschüsse, Regeln & Tipps für eine reibungslose Umsetzung

Ein Wohnungswechsel stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar – vor allem, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegesituationen hinzukommen. Wer bei einem Umzug auf Leistungen der Krankenkasse angewiesen ist, sollte sich frühzeitig informieren. Besonders bei einem Krankenkasse Umzug, der aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erfolgt, gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme, Zuschüsse und individuellen Unterstützung.

Der Begriff „Krankenkasse Umzug“ umfasst dabei nicht nur einen klassischen Wohnortwechsel, sondern auch Umzüge zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, etwa in eine barrierefreie Wohnung oder betreute Einrichtung. In vielen Fällen greift hier die Pflegekasse, eine Abteilung der Krankenkasse. Sie kann unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung beim Umzug gewähren – vorausgesetzt, die richtigen Anträge werden gestellt und alle Voraussetzungen erfüllt.

Objekte jeglicher Größe

Garagen und Keller

Entfernen von Wandverkleidungen

Rückbau und Demontage

Gesetzeskonforme Entsorgung

Häuser und Wohnungen

Messi-Wohnungen

Entfernen von Deckenvertäfelungen

Entfernen von Bodenbelägen

Demontage von Möbeln

Gewerbeobjekte aller Art

Abbau von Büromöbeln

Aktenvernichtung

Containergestellung

Abtransport und Entsorgung

Kontaktieren Sie uns

Das Team von Pickup hilft Ihnen bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen aller Art und Größe.

Welche Rolle spielt die Krankenkasse beim Umzug?

Grundsätzlich ist die gesetzliche Krankenkasse nicht automatisch für den Umzug zuständig. Die meisten Umzüge liegen in der Eigenverantwortung. Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch XI unter bestimmten Bedingungen Leistungen vor, wenn die neue Wohnung den Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit verbessert. Die Pflegekasse, die Teil der Krankenkasse ist, übernimmt in vielen Fällen anteilige oder volle Kosten – insbesondere bei Pflegebedürftigkeit, anerkannter Pflegestufe oder wenn bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit nötig sind.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Zuschüsse für Umzugskosten
  • Kostenübernahme für Transport durch ein Umzugsunternehmen
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Haltegriffe, breitere Türen, Rampe)
  • Beratung vor Ort und Antragshilfe
  • Zuschüsse für Umbauten und notwendige Anschaffungen

Wann zahlt die Pflegekasse den Umzug?

Die Pflegekasse übernimmt die Umzugskosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Der Umzug dient der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.
  3. Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege oder fördert die Selbstständigkeit.
  4. Die geplante Wohnung ist barrierefreier oder pflegegeeigneter als die bisherige.

Oft erfolgt der Umzug z. B. in eine kleinere, barrierefreie Wohnung, ein betreutes Wohnen oder zu Angehörigen. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Pflegekasse Umzugskosten gestellt werden – mit guten Chancen auf Genehmigung.

Pflegegrad und Zuschuss: Wer bekommt wie viel?

Entscheidend für die Zuschusshöhe ist unter anderem der anerkannte Pflegegrad. Bei Vorliegen von Pflegegrad 1 bis 5 können Pflegebedürftige bis zu 4.180 Euro Zuschuss erhalten – etwa für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung oder finanzielle Unterstützung beim Umzug selbst.

🔎 Beispiel: Ein Senior mit Pflegegrad 2 zieht in eine Wohnung mit ebenerdigem Zugang und Haltegriffen im Bad. Der Antrag wird mit ärztlichem Attest und Kostenvoranschlag eingereicht. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von 2.000 Euro, weil der Umzug nachweislich die Lebensführung erleichtert.

Übersicht: Häufige Fälle mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Beispielhafte Maßnahme Zuschussmöglichkeit Zuständig
Umzug in eine barrierefreie Wohnung Bis 4.180 € Pflegekasse
Rampe am Hauseingang Bis 4.180 € Pflegekasse
Wohnungswechsel bei Pflegebedürftigkeit Teilweise Pflegekasse / Krankenkasse
Transport durch Umzugsunternehmen Ja (mit Antrag) Pflegekasse / ggf. Sozialamt
Umbauten im Bad oder Türverbreiterung Bis 4.180 € Pflegekasse

Zudem ist es möglich, dass zwei pflegebedürftige Personen im selben Haushalt je einen vollen Zuschuss beantragen – was bei gemeinsamen Umzügen eine große finanzielle Entlastung bedeutet.

Antrag auf Krankenkasse Umzug – So funktioniert der Ablauf Schritt für Schritt

Wer einen Krankenkasse Umzug plant, sollte nicht erst kurz vor dem Wohnungswechsel mit der Beantragung beginnen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto reibungsloser verläuft der gesamte Prozess. Wichtig ist: Ein Zuschuss oder eine Kostenübernahme erfolgt nicht rückwirkend, sondern ausschließlich bei rechtzeitiger Antragstellung.

Wo wird der Antrag gestellt?

In der Regel erfolgt der Antrag direkt bei der zuständigen Pflegekasse, also dem Pflegebereich der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten Kassen stellen Online-Formulare oder PDF-Anträge zur Verfügung. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich mit einem formlosen Anschreiben gestellt werden.

✉️ Hinweis: Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist – etwa AOK, TK, Barmer, DAK, BKK oder KKH.


Diese Unterlagen brauchst du für die Antragstellung

Damit der Antrag auf Umzugskostenbeihilfe bewilligt wird, verlangt die Krankenkasse in der Regel folgende Unterlagen:

  • Ärztliches Attest mit Hinweis auf die Notwendigkeit des Umzugs
  • Kopie des Pflegegradbescheids
  • Begründung des Umzugs mit Bezug auf den Gesundheitszustand oder die Pflegebedürftigkeit
  • Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieben (z. B. für Umbauten)
  • Vollmacht, wenn ein Angehöriger den Antrag stellvertretend einreicht

Oft ist auch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorgesehen. Dieser prüft, ob der neue Wohnort tatsächlich zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beiträgt. Erst dann wird der Zuschuss final bewilligt.


Voraussetzungen für den Zuschuss – Wer profitiert?

Nicht jeder Umzug wird von der Pflegekasse oder Krankenkasse bezuschusst. Es müssen klare Kriterien erfüllt sein:

  1. Die umzugswillige Person ist pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 1).
  2. Der Umzug erfolgt aus gesundheitlichen Gründen, etwa wegen Barrieren in der alten Wohnung.
  3. Die neue Wohnung verbessert nachweislich die Selbstständigkeit oder Pflegesituation.
  4. Die Maßnahme ist zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig.
  5. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, nicht um eine dauerhafte Leistung.

In Einzelfällen kann auch ein zweiter Zuschuss gewährt werden – etwa wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat und ein erneuter Wohnungswechsel zwingend erforderlich ist.


Häufige Fragen zum Krankenkasse Umzug

Wird auch der Umzug innerhalb eines Hauses (z. B. Erdgeschosswohnung) bezuschusst?
Ja, sofern der Umzug nachweislich die Selbstständigkeit oder Pflege erleichtert – etwa durch Wegfall von Treppen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
In diesem Fall kann ein Widerspruch eingelegt werden. Es lohnt sich, ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme vom Pflegedienst beizulegen.

Wie oft darf der Zuschuss von 4.180 € beantragt werden?
Grundsätzlich einmalig pro Maßnahme. Eine Wiederholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Kann der Zuschuss direkt an das Umzugsunternehmen gezahlt werden?
Ja, auf Wunsch kann die Pflegekasse direkt an den Dienstleister überweisen – eine sogenannte Direktabrechnung.

Was gilt bei privaten Helfern oder Eigenleistungen?
Diese werden nicht bezuschusst. Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich professionelle Anbieter mit Rechnung und ausgewiesenem Leistungsumfang.


Welche Rolle spielt der Pflegegrad konkret?

Der Pflegegrad bestimmt, ob und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden. Ab Pflegegrad 1 ist grundsätzlich eine Bezuschussung möglich – allerdings muss die Maßnahme nachvollziehbar und notwendig sein. Je höher der Pflegegrad, desto einfacher ist die Genehmigung. Bei Pflegegrad 4 oder 5 wird z. B. fast immer anerkannt, dass ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist.

📌 Tipp: Auch bei Pflegegrad 1 kann sich eine Antragstellung lohnen – vor allem wenn bauliche Barrieren bestehen oder keine Angehörigen vor Ort helfen können.


Ausblick: Worauf du beim Wohnungswechsel achten solltest

Im nächsten Abschnitt erfährst du:

  • Wie du bei der Wohnungssuche mit Krankenkasse-Zuschuss vorgehst
  • Welche Besonderheiten bei betreutem Wohnen oder Pflegeeinrichtungen gelten
  • Und wie du Angebote von Umzugsunternehmen gezielt vergleichen kannst

Wohnungssuche mit Krankenkasse-Zuschuss: Was gilt?

Wenn du im Rahmen eines Krankenkasse Umzugs eine neue Wohnung suchst, gelten besondere Anforderungen – vor allem im Zusammenhang mit der Pflegekasse und der Pflegebedürftigkeit. Die neue Wohnung muss nachweislich zu einer Verbesserung des Wohnumfelds beitragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt.

Einige wichtige Punkte:

  • Der Zugang zur Wohnung sollte barrierefrei sein oder durch kleine Maßnahmen barrierefrei gestaltet werden können.
  • Die Wohnung darf keine gefährlichen Treppen oder Engstellen aufweisen, die den Alltag erschweren.
  • Die Raumaufteilung muss Pflegehilfen wie Rollatoren, Pflegebett oder Duschhilfen berücksichtigen.
  • Auch die Nähe zu betreuenden Angehörigen oder Pflegediensten kann eine Rolle bei der Genehmigung spielen.

💡 Hinweis: Ein Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug wird nur dann genehmigt, wenn die neue Wohnform diese Bedingungen erfüllt – und wenn alle notwendigen Nachweise erbracht wurden.


Wohnformen im Vergleich: Zuhause, barrierefrei, betreut oder Einrichtung?

Je nach Pflegegrad, Gesundheitszustand und familiärer Unterstützung kommen verschiedene Wohnformen infrage. Hier ein Überblick über die häufigsten Optionen:

1. Barrierefreie Wohnung im normalen Wohnumfeld
Geeignet für Menschen mit Pflegegrad 1–3, die noch größtenteils selbstständig leben können. Oft reichen kleine Umbaumaßnahmen aus (z. B. Haltegriffe, bodengleiche Dusche).

2. Betreutes Wohnen
Diese Form kombiniert ein eigenes Apartment mit Pflege- und Notrufdiensten. Besonders beliebt bei älteren Menschen, die mehr Sicherheit wünschen, aber unabhängig bleiben möchten.

3. Pflegeeinrichtungen
Bei Pflegegrad 4 oder 5, starker Einschränkung der Mobilität oder Demenz ist die stationäre Pflege oft die beste Option. In diesem Fall kann ebenfalls ein Umzug mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen.

4. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Diese Wohnform erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mehrere Pflegebedürftige teilen sich eine Wohnung – mit Betreuung durch einen Pflegedienst.

Wichtig: In allen Fällen muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden – bei betreutem Wohnen und Pflegeheimen meist in Abstimmung mit der Einrichtung.


So findest du das passende Umzugsunternehmen für deinen Bedarf

Ein professionelles Umzugsunternehmen ist bei einem Krankenkasse Umzug meist unverzichtbar – insbesondere bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Mobilität. Doch nicht jeder Dienstleister kennt sich mit den besonderen Anforderungen bei einem Pflegeumzug aus.

Achte bei der Auswahl auf folgende Aspekte:

  • Das Unternehmen bietet fest kalkulierbare Preise und erstellt auf Wunsch einen Kostenvoranschlag, den du der Krankenkasse einreichen kannst.
  • Es wird ein Transport mit Hebebühne oder Tragehilfe angeboten, falls kein Aufzug vorhanden ist.
  • Im Idealfall übernimmt der Dienstleister auch die Montage von Pflegebetten, Haltegriffen oder Duschhockern.
  • Die Erfahrung mit Krankenkassen- oder Pflegekassenumzügen sollte auf der Website oder telefonisch erfragt werden.

Einige Kassen arbeiten auch mit bestimmten zertifizierten Partnerfirmen zusammen. Frage deinen Ansprechpartner oder Sachbearbeiter nach einer Empfehlung – das beschleunigt die Bearbeitung deines Antrags erheblich.


Worauf solltest du beim Vergleich von Angeboten achten?

Nicht jeder Kostenvoranschlag ist gleich – und längst nicht jeder wird von der Pflegekasse akzeptiert. Beim Vergleich der Umzugsunternehmen solltest du folgende Punkte überprüfen:

  • Leistungsumfang: Welche Leistungen sind enthalten? (z. B. Transport, Verpackung, Möbelabbau)
  • Festpreis oder Stundenbasis: Eine Pauschale ist meist besser für die Planung.
  • Haftung: Was passiert bei Schäden? Wird eine Versicherung angeboten?
  • Seriosität: Ist das Unternehmen bei Google, dem Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) oder auf Bewertungsportalen gelistet?
  • Barrierefreie Planung: Werden besondere Wünsche (z. B. Halteverbot, Rollstuhlzugang, medizinische Geräte) berücksichtigt?

Erkundige dich außerdem nach möglichen Zusatzservices wie:

  • Endreinigung der alten Wohnung
  • Entrümpelung von alten Möbeln
  • Entsorgung von Pflegehilfsmitteln, die nicht mehr benötigt werden

🔄 Viele Unternehmen bieten Rundum-sorglos-Pakete, die auch eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse oder Pflegekasse ermöglichen.


Beispiele aus der Praxis: Wenn der Zuschuss den Alltag verändert

Ein Pflegeumzug ist oft mit Emotionen, organisatorischem Aufwand und Unsicherheit verbunden. Doch mit der richtigen Planung kann er den Alltag deutlich erleichtern – wie diese Fallbeispiele zeigen:

Beispiel 1:
Frau B. (Pflegegrad 2) wohnte in einer Altbauwohnung im 3. Stock ohne Aufzug. Der Weg zur Haustür war beschwerlich, vor allem mit Rollator. Nach einer Genehmigung durch die Pflegekasse zog sie in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss. Die Krankenkasse übernahm 4.180 Euro der Umzugskosten inklusive Haltegriffen im Bad.

Beispiel 2:
Herr M. (Pflegegrad 3) war auf die Hilfe seines Bruders angewiesen, der 20 km entfernt lebte. Durch den Umzug in die Nähe des Bruders konnte die Betreuung einfacher organisiert werden. Auch hier genehmigte die Kasse die Kostenübernahme des Umzugs, weil sich die Pflege nachhaltig verbesserte.


Gesetzlicher Rahmen und rechtliche Grundlagen für die Krankenkasse Umzugskostenbeihilfe

Der Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse beim Umzug ist in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen verankert – insbesondere in Verbindung mit der Pflegekasse, dem Pflegegrad und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit. Entscheidend ist § 40 Absatz 4 SGB XI, der die „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ regelt.

Was sagt das Gesetz konkret?

Demnach können bis zu 4.180 Euro Zuschuss gewährt werden, wenn ein Umzug oder eine Umbaumaßnahme dazu beiträgt, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu verbessern. Das betrifft zum Beispiel:

  • den Umzug in eine barrierefreie Wohnung,
  • die Anpassung der Wohnsituation, z. B. durch das Entfernen von Barrieren,
  • oder die Verkürzung der Wege für betreuende Angehörige oder Pflegekräfte.

Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung ist immer, dass der Antrag im Vorfeld gestellt und bewilligt wurde. Nachträgliche Erstattungen sind nur in seltenen Fällen möglich.


Welche Krankenkassen zahlen wie viel – und unter welchen Bedingungen?

Jede gesetzliche Krankenkasse ist auch Träger der jeweiligen Pflegekasse. Die Regelungen zur Kostenübernahme für den Umzug ähneln sich zwar, unterscheiden sich jedoch im Detail. Unterschiede gibt es z. B. bei:

  • dem Antragsformular und Verfahren,
  • der Beratung durch Pflegeberater:innen,
  • der Bearbeitungsdauer und Kommunikation,
  • sowie in der Flexibilität bei Sonderfällen.

Übersicht: Krankenkassen mit Bezug zum Pflegekasse Umzug

Krankenkasse Leistung für Pflegekasse Umzug Verlinkung auf Unterseite
Techniker Krankenkasse (TK) Ja, bis 4.180 € TK Pflegekasse Umzugskosten
BARMER Krankenkasse Ja, individuelle Einzelfallprüfung BARMER Umzugshilfe
DAK-Gesundheit Ja, mit Pflegeberatung DAK Pflegekasse Umzug
SHI Niedersachsen Ja, regional unterschiedlich SHI Umzug Zuschuss
KKH Krankenkasse Ja, mit Vorabgenehmigung KKH Pflegekasse Leistungen
HKK Krankenkasse Ja, auf Antrag HKK Zuschuss Pflegeumzug
HEK Krankenkasse Ja, häufig mit Soforthilfe HEK Pflegeleistungen Umzug
GEK Krankenkasse Ja, bis zur Höchstgrenze GEK Umzugshilfe Pflege
BKK Krankenkasse Ja, variabel je nach Bundesland BKK Pflegekasse Umzug
AOK Krankenkasse Ja, mit Pflegegrad-Nachweis AOK Zuschuss Umzug

🔗 Tipp für dich: Füge auf jeder Unterseite eine Rückverlinkung zur Hauptseite „Pflegekasse Umzugskosten“ ein – das erhöht die Relevanz und Sichtbarkeit im SEO.


Welche Rolle spielt der Pflegegrad?

Ob und wie viel du für deinen Krankenkasse Umzug erhältst, hängt in der Praxis stark vom Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto größer die Chancen auf eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Pflegegrad Relevanz für Umzugszuschuss Besonderheiten
Pflegegrad 1 Selten, da geringe Einschränkung Nur in begründeten Ausnahmefällen
Pflegegrad 2 Möglicher Anspruch bei belegbarer Wohnraumanpassung z. B. bei Rollatorenutzung oder Sturzgefahr
Pflegegrad 3 Gute Chancen bei barrierefreiem Wohnraum Bedarf meist ärztlich und pflegerisch belegt
Pflegegrad 4 Sehr wahrscheinlich bei betreutem Wohnen Enge Zusammenarbeit mit Pflegeberatung nötig
Pflegegrad 5 Höchstwahrscheinlich, besonders bei Vollzeitpflege Umzug in Pflegeeinrichtung oder EG-Wohnung

So unterstützt die Pflegeberatung der Krankenkassen den Umzug

Ein oft unterschätzter Vorteil ist die Pflegeberatung, die viele Krankenkassen verpflichtend anbieten müssen. Sie hilft dir nicht nur beim Ausfüllen der Anträge, sondern auch bei der:

  • Prüfung, ob der Umzug medizinisch und pflegerisch notwendig ist,
  • Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds,
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Kontakt zu Umzugsunternehmen,
  • sowie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Diese Beratungen finden entweder telefonisch, vor Ort oder online statt. Du solltest sie unbedingt vor dem Umzug in Anspruch nehmen, da sie auch die Chance auf eine positive Bewilligung verbessern können.


Worauf du bei der Antragstellung achten musst

Die Formulare und Prozesse variieren je nach Krankenkasse. Meist wird Folgendes benötigt:

  • Der ausgefüllte Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme
  • Ein ärztliches Attest oder Pflegegutachten
  • Eine Beschreibung der Wohnsituation vor und nach dem Umzug
  • Der Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens
  • Ggf. Fotos oder Skizzen der bisherigen Wohnungssituation

📌 Für jede Beantragung gilt: Je mehr Informationen und Nachweise du lieferst, desto schneller kann über deinen Antrag entschieden werden.

Fazit: Krankenkasse Umzug – rechtzeitig planen, Zuschüsse sichern, selbstbestimmt wohnen

Ein Krankenkasse Umzug ist für viele Menschen mit Pflegegrad, gesundheitlichen Einschränkungen oder altersbedingten Mobilitätsproblemen eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, die richtigen Maßnahmen frühzeitig einzuleiten, Fördermöglichkeiten zu kennen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn: Ein durchdacht geplanter Wohnungswechsel kann nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität langfristig sichern.Die Pflegekasse bietet unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung, eine Wohnraumanpassung oder einen Umzug in eine geeignete Pflegeeinrichtung. Die Antragstellung erfordert jedoch eine gute Vorbereitung, Geduld und eine genaue Dokumentation – von der Begründung bis hin zur Kostenaufstellung durch ein Umzugsunternehmen. Wer unsicher ist, profitiert von der kostenlosen Pflegeberatung der Krankenkasse.


Warum jetzt handeln?

Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung, steigende Pflegezahlen und knapper werdenden Wohnraum in barrierearmer Lage gilt: Je früher du dich um deine Wohnsituation kümmerst, desto besser. Ein bewilligter Zuschuss kann dir helfen, Hürden im Alltag zu vermeiden, Angehörige zu entlasten und dein Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Du hast Anspruch auf Unterstützung, wenn du:

  • einen anerkannten Pflegegrad hast (mindestens Pflegegrad 1),
  • dein Wohnumfeld pflegegerecht verbessern willst oder musst,
  • die Maßnahme den Alltag signifikant erleichtert,
  • den Antrag vor Beginn des Umzugs oder Umbaus stellst.

Dein nächster Schritt: Jetzt kostenlos informieren und Antrag stellen

Wenn du unsicher bist, welche Kosten deine Krankenkasse übernimmt, wie du den Antrag korrekt ausfüllst oder ob dein Pflegegrad ausreicht – dann nutze die Chance zur unverbindlichen Beratung. Als erfahrenes Team im Bereich Umzug und Pflegeumfeld-Optimierung stehen wir dir zur Seite.

Neben dem klassischen Krankenkasse Umzug bieten wir auch umfassende Leistungen rund um Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Kellerentrümpelung und Wohnungsauflösung in Berlin an. Dabei koordinieren wir den Abbau, Transport, die besenreine Übergabe und die Kommunikation mit Kostenträgern, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.

Tipp: Wenn du z. B. über eine Haushaltsauflösung in Berlin, eine Entrümpelung in Berlin, eine Kellerentrümpelung in Berlin oder eine Wohnungsauflösung in Berlin nachdenkst, kombiniere diese sinnvoll mit deinem Umzugsprojekt – das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld.
Denn viele Krankenkassen und Pflegekassen erkennen diese zusätzlichen Maßnahmen als förderfähig an, wenn sie der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.


Weiterführende Informationen & externe Quellen

Für vertiefte Informationen über deine Rechte, aktuelle Gesetzeslagen und weitere Unterstützung empfehlen wir die folgenden offiziellen Quellen:


Jetzt Beratung anfordern – ganz einfach per E-Mail oder Kontaktformular

Du willst wissen, wie hoch dein Zuschuss ausfällt, welche Maßnahmen sinnvoll und anerkannt sind oder welche Unterlagen du einreichen musst? Dann sende uns eine kurze Nachricht mit deiner Situation und deinen Fragen – per E-Mail, Telefon oder über unser Online-Formular.

Wir melden uns kurzfristig zurück und helfen dir – verständlich, menschlich und zuverlässig. So wird dein Krankenkasse Umzug nicht zur Belastung, sondern zur Chance für mehr Lebensqualität.

Jetzt Anfragen

Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot für Ihren Umzug an. Erhalten Sie 100€ Sofortrabatt.

Was ergibt 1+2 ?

Kontakt aufnehmen

Ihre Vorteile:

Perfekte Planung
 Leistungen aus einer Hand
 Jahrelange Erfahrung
 Geschultes Personal
Faires Preis-Leistungsverhältnis

Kontaktinformationen:

Pickup Entrümpelung Berlin

Pankstraße 11
13357 Berlin

Rufen Sie uns an:

Schreiben Sie uns ein Mail: