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Die Wohnung zu räumen bedeutet in vielen Fällen, Erinnerungen zu sortieren und Entscheidungen zu treffen, die nicht aufgeschoben werden können. Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist oder die Erben weit entfernt wohnen, können Aufwand und Stress erheblich steigen. Unser Ziel ist es, diesen Prozess so verständlich wie möglich darzustellen – mit klaren Antworten, praxistauglichen Empfehlungen und realistischen Einschätzungen.
Was ist rechtlich und organisatorisch zu beachten?
Sobald ein Todesfall eingetreten ist, müssen die Erben nicht nur die emotionale Last tragen, sondern auch rechtlich als Nachlassverwalter agieren. Dabei stellt sich oft die Frage, ob und wann eine Wohnung betreten und geleert werden darf. Rechtlich betrachtet dürfen nur Personen mit einem Erbschein oder einer Vollmacht des Verstorbenen Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Das betrifft insbesondere Mietwohnungen – hier muss der Vermieter informiert und gegebenenfalls ein Übergabetermin vereinbart werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Kündigungsrecht. Nach deutschem Mietrecht haben die Erben ein Sonderkündigungsrecht, mit dem sie den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls kündigen können. Dennoch muss die Wohnung fristgerecht übergeben und in einem besenreinen Zustand hinterlassen werden.
Gerade in größeren Städten wie Berlin ist der Wohnungsmarkt angespannt, weshalb Vermieter auf eine schnelle Übergabe drängen. Ein professioneller Räumungsdienst kann hier Abhilfe schaffen und nicht nur die Räumung selbst, sondern auch die fachgerechte Entsorgung übernehmen. Wichtig ist, sämtliche wertvollen Gegenstände vorab zu sichern oder zu dokumentieren.
Wohnung räumen nach Todesfall – wie läuft das praktisch ab?
Zunächst erfolgt in der Regel eine Bestandsaufnahme. Welche Möbel bleiben, was kann verkauft, gespendet oder entsorgt werden? Hier empfiehlt sich ein klarer Plan. Wenn der emotionale Bezug zu stark ist, kann ein externes Team entlastend wirken. Viele Räumungsunternehmen bieten kostenlose Besichtigungen an, um den Aufwand realistisch einzuschätzen.
Die tatsächliche Räumung dauert – je nach Größe der Wohnung und Menge an Hausrat – zwischen einem Tag und mehreren Tagen. Besonders bei vollgestellten Haushalten oder Messie-Wohnungen ist mit zusätzlichem Personal und größerem logistischem Aufwand zu rechnen. Eine Nachlassverwaltung oder ein gerichtlicher Nachlasspfleger kann die Abwicklung in solchen Fällen übernehmen.
Verwertbare Gegenstände wie Antiquitäten, Kunst oder technische Geräte können durch spezialisierte Händler angekauft werden. Seriöse Anbieter rechnen den Verwertungswert oft direkt mit den Räumungskosten gegen. Damit lässt sich ein Teil der Kosten einsparen – was besonders bei kleinen Erbengemeinschaften hilfreich ist.
Logistik, Entsorgung und Umwelt – was steckt alles dahinter?
Die Räumung einer Wohnung endet nicht beim Transport der Möbel. Je nach Inhalt muss Sperrmüll, Sondermüll, Elektrogeräte oder Altpapier fachgerecht entsorgt werden. In Berlin gelten hierzu klare Regeln, etwa durch die Berliner Stadtreinigung (BSR), bei der kostenpflichtige Abholungen organisiert werden können. Auch Altfarben, Reinigungsmittel oder alte Medikamente müssen gesondert behandelt werden.
Zudem stellt sich oft die Frage der Lagerung: Was passiert mit Erinnerungsstücken oder Akten, die nicht sofort entsorgt werden sollen? Viele Räumungsdienste bieten hierfür temporäre Einlagerungslösungen an. Auch für die Reinigung der Wohnung nach der Räumung – insbesondere bei stark verschmutzten Räumen – gibt es spezialisierte Partnerunternehmen.
Nachhaltigkeit spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Möbel in gutem Zustand können gespendet, Textilien recycelt und Elektrogeräte weiterverwendet werden. So lassen sich Ressourcen schonen und der ökologische Fußabdruck der Räumung verringern.
Preisbeispiele und Aufwand realistisch kalkuliert
Wohnungsgröße | Aufwand (in Tagen) | Preisrahmen (inkl. Entsorgung) |
---|---|---|
1-Zimmer-Wohnung | ca. 1 Tag | 500 € – 950 € |
2-Zimmer-Wohnung | 1–2 Tage | 950 € – 1.600 € |
3-Zimmer-Wohnung | 2–3 Tage | 1.400 € – 2.200 € |
4-Zimmer-Wohnung | 3+ Tage | 1.900 € – 3.000 € |
Hinweis: Zusätzliche Kosten können durch Sondermüll, schwierige Zugänge (z. B. kein Aufzug) oder kurzfristige Termine entstehen.
Wohnung räumen nach Todesfall – Fazit und nächste Schritte
Die Entscheidung, eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen, ist nie leicht. Doch mit der richtigen Planung, professioneller Unterstützung und einem verlässlichen Ansprechpartner an der Seite kann der Prozess strukturiert und würdevoll ablaufen.
Wenn du selbst betroffen bist und eine Wohnung räumen musst, stehen wir dir gern zur Seite – mit kostenloser Beratung, transparenter Preisgestaltung und einem erfahrenen Team in Berlin.
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