1. Ihre Anfrage
Bitte teilen Sie uns die Eckdaten mit: Anschrift, Art und Umfang der zu entsorgenden Gegenstände, Wunschtermin, etc..
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2. Unser Angebot
Nach einer unverbindlichen & kostenlosen Besichtigung erstellen wir kurzerhand ein Angebot.
3. Die Umsetzung
Unsere erfahrenen Mitarbeiter führen die anfallenden Arbeiten blitzschnell und präzise zu Ihrer Zufriedenheit durch.
Wer pflegebedürftig ist und umziehen muss, muss die Kosten nicht alleine tragen. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag bis zu 4.180 € – vorausgesetzt, der Antrag läuft vor dem Umzug. Was genau gefördert wird, wie der Antrag funktioniert und welche Fallstricke Sie vermeiden müssen, zeigt dieser Ratgeber.
Ein Pflegekasse-Umzug ist kein eigener Leistungstyp, sondern fällt unter die sogenannte Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI. Das Gesetz erlaubt der Pflegekasse, Maßnahmen zu bezuschussen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder wesentlich erleichtern. Ein Umzug in eine barriereärmere Wohnung oder eine Pflegeeinrichtung kann genau das sein – wenn er pflegerisch begründet ist.
Wichtig: Das gilt nicht für den Umzug ins Pflegeheim im Sinne einer vollstationären Unterbringung. Förderfähig ist, wer danach weiterhin zu Hause oder in einer betreuten Wohnform lebt und ambulant gepflegt wird.
Anspruch haben Versicherte, die einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 besitzen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann den Antrag parallel stellen – sollte aber wissen, dass die Pflegekasse erst nach Bewilligung des Pflegegrades zahlt. Wer aktuell in einem Gutachterverfahren steckt, sollte den Umzug nicht überstürzen.
Weitere Voraussetzungen: Der Umzug muss die häusliche Pflege objektiv verbessern – das bedeutet weniger Treppenstufen, mehr Platz für Pflegehilfsmittel oder kürzere Wege zur Pflegeperson. Eine ärztliche Bestätigung ist hilfreich, aber kein Pflichtdokument – die Pflegekasse entscheidet nach Aktenlage.
Weitere Infos direkt beim GKV-Spitzenverband.
Gefördert werden Umzüge in:
Nicht förderfähig: Umzüge, die ausschließlich Komfort steigern, ohne einen pflegerischen Bezug herzustellen. Wer von einer 3. in eine 2. Etage ohne Aufzug zieht und dabei keinen Pflegevorteil nachweisen kann, bekommt keine Förderung.
Einen ersten Überblick über passende Umzugsleistungen bietet die Seite zum Seniorenumzug von Pickup Transporte.
Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeldverbesserungen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme – unabhängig vom Pflegegrad. Der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Kalenderjahr. Mehrere Maßnahmen in zeitlichem Abstand sind grundsätzlich möglich.
| Pflegegrad | Max. Zuschuss (Stand 2026) | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | bis 4.180 € | Differenz zur Gesamtrechnung |
| Pflegegrad 2–5 | bis 4.180 € | Differenz zur Gesamtrechnung |
| Ohne Pflegegrad | 0 € | volle Kosten selbst |
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann jeder separat bis zu 4.180 € beantragen – maximal 16.000 € gesamt für den Haushalt.
Details zu aktuellen Beträgen gibt das Bundesgesundheitsministerium.
Die Kasse bezuschusst typischerweise:
Nicht direkt förderfähig: Renovierungsarbeiten in der alten oder neuen Wohnung, Entsorgung von Altmöbeln, Reinigungsleistungen. Diese können über das Sozialamt oder als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden (mehr dazu weiter unten).
Welche Leistungen ein Umzugsunternehmen typischerweise erbringt, erklärt Pickup Transporte auf der Übersichtsseite zu Umzügen.
Das Wichtigste zuerst: Ein Antrag nach dem Umzug wird fast immer abgelehnt. Die Pflegekasse zahlt ausschließlich für Maßnahmen, die sie vorab genehmigt hat. Wer erst umzieht und danach fragt, erhält eine Absage – unabhängig davon, wie berechtigt der Anspruch wäre.
So gehen Sie vor:
Reichen Sie den schriftlichen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin. Die meisten Kassen haben eigene Antragsformulare, die Sie per Post, Fax oder oft auch digital einreichen können.
Im Antrag müssen Sie begründen, warum der Umzug die Pflegesituation verbessert. Ein kurzes ärztliches Schreiben oder eine Stellungnahme des Pflegedienstes stärkt den Antrag, ist aber formal kein Pflichtdokument.
Verifikation: Sie erhalten ein schriftliches Bestätigungsschreiben der Kasse. Erst danach ist grünes Licht für den Umzug.
Antragsformulare finden Sie direkt auf den Seiten Ihrer Pflegekasse oder unter pflegekasse.de.
Ohne detaillierten Kostenvoranschlag läuft nichts. Die Pflegekasse erstattet nur, was aufgeschlüsselt nachgewiesen ist. Ein pauschaler Festpreis ohne Einzelpositionen wird abgelehnt.
Was der Kostenvoranschlag enthalten muss:
Pickup Transporte stellt seit über 15 Jahren kassenkonforme Kostenvoranschläge für Pflegekasse-Umzüge aus – mit allen Einzelpositionen, die Pflegekassen verlangen. Die Anfrage läuft innerhalb von 24 Stunden: Kostenvoranschlag anfordern.
Fallstrick: Manche Kassen verlangen zwei unabhängige Kostenvoranschläge. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach, ob das bei Ihnen zutrifft.
Damit die Kasse zügig entscheiden kann, braucht sie die vollständige Akte auf einmal. Fehlende Dokumente verzögern den Bescheid um Wochen.
Checkliste Pflichtdokumente:
Verifikation: Die Kasse bestätigt schriftlich die Vollständigkeit der Unterlagen. Bis dahin: keine Rechnungen bezahlen, keinen Umzugstermin buchen.
Allgemeine Beratung zu Antragsverfahren bietet der GKV-Spitzenverband.
Nach dem positiven Bescheid läuft der Umzug wie geplant. Anschließend reichen Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise bei der Kasse ein.
Wichtige Details:
Verifikation: Die Erstattung ist auf Ihrem Konto eingegangen und entspricht dem genehmigten Betrag.
Bei Fragen zur Abrechnung hilft die Hotline Ihrer Pflegekasse weiter.
Pflegekasse und Sozialamt schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich. Wer nachweislich bedürftig ist (geringes Einkommen, kein ausreichendes Vermögen), kann beim Sozialamt nach SGB XII einen Antrag auf Übernahme der restlichen Umzugskosten stellen, die die Pflegekasse nicht abdeckt.
Die richtige Reihenfolge: Erst Pflegekasse beantragen, dann mit dem Bescheid zum Sozialamt. Das Sozialamt springt für die verbleibende Differenz ein – nicht für Kosten, die die Pflegekasse bereits übernimmt.
Für Menschen mit Behinderung kommt zusätzlich die Eingliederungshilfe (SGB IX) in Frage. Die Zuständigkeit liegt je nach Bundesland beim Landschaftsverband oder der Bezirksstelle.
Infos zum Sozialamt Berlin finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Berlin.
Umzugskosten für Pflegebedürftige lassen sich anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzen – bis zu 20 % der Lohnkosten, maximal 4.180 € Steuerbonus pro Jahr. Achtung: Die Kosten, die die Pflegekasse bereits erstattet hat, dürfen steuerlich nicht nochmals abgesetzt werden.
Da sich Förderung und Steuerrecht im Einzelfall überschneiden, lohnt hier ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater. Hintergrundinformationen gibt das Bundesfinanzministerium.
Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, ist bei einem Pflegestützpunkt gut aufgehoben. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und deckt genau diese Situation ab: Antragstellung, Kombination von Förderungen, Koordination mit Kasse und Sozialamt.
Pflegestützpunkte in Deutschland finden Sie über die offizielle Pflegestützpunkt-Datenbank.
In Berlin gibt es über 40 Pflegestützpunkte in allen Bezirken – u. a. in Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Pankow. Die vollständige Liste mit Adressen und Sprechzeiten führt das Berliner Pflegestützpunkt-Portal.
Pickup Transporte ist seit 2006 auf Pflegekasse-Umzüge spezialisiert und hat in über 15 Jahren mehr als 5.000 Umzüge für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien durchgeführt. Das Unternehmen ist bekannt aus dem ProSieben-Format Galileo – ein unabhängiges Qualitätssignal.
Was Pickup Transporte für Sie übernimmt:
Nicht für Sie geeignet, wenn: Sie einen Fernumzug weit außerhalb des Berliner Einzugsgebiets planen – in diesem Fall vorab die Verfügbarkeit klären.
Zahlt die Pflegekasse den kompletten Umzug? Nein. Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 € (Stand 2026) – nicht die gesamten Umzugskosten. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst, können es aber ggf. über das Sozialamt oder steuerlich geltend machen.
Kann ich den Antrag rückwirkend stellen? Nein. Ein Antrag nach dem Umzug wird fast ausnahmslos abgelehnt. Die Genehmigung muss zwingend vor dem Umzug vorliegen.
Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe? Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Anspruch. Sie können den Pflegegrad-Antrag parallel zum Umzugsantrag stellen – sollten den Umzug aber erst nach Bewilligung des Pflegegrades und der Kassengenehmigung durchführen.
Welche Dokumente brauche ich für den Antrag? Mindestens: Antragsformular der Kasse, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag, Begründung (ärztlich oder schriftlich), neue Wohnadresse. Je nach Kasse auch: Pflegegutachten, zweiter Kostenvoranschlag.
Kann ich Pflegekasse und Sozialamt kombinieren? Ja. Das Sozialamt übernimmt bei nachgewiesener Bedürftigkeit den Teil, den die Pflegekasse nicht abdeckt. Wichtig: zuerst Pflegekasse beantragen, dann mit dem Bescheid zum Sozialamt.
Gilt der Zuschuss auch für Umzüge ins Pflegeheim? Nur bedingt. Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 SGB XI sind für die häusliche Pflege gedacht. Vollstationäre Heimunterbringung fällt unter andere Regelungen – hier ist ein Gespräch mit der Kasse notwendig.

Ihre Vorteile:
✓ Perfekte Planung
✓ Leistungen aus einer Hand
✓ Jahrelange Erfahrung
✓ Geschultes Personal
✓ Faires Preis-Leistungsverhältnis
Kontaktinformationen:
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